Allgemeine Verleihbedingungen
Vorwort:
Dies ist kein kommerzieller Verleih. Vielmehr sollen Synergien genutzt werden und so die Arbeit der einzelnen Akteure der Gemeinde- und Jugendarbeit unterstützt werden. Darüber hinaus können auch externe Institutionen und Personen Artikel entleihen. Es können dafür Gebühren erhoben werden, die auf Anfrage ausgewiesen werden. Die Vermietung an Privatpersonen kann bei einzelnen Posten (z.B. Ford-Bus) ausgeschlossen sein.
-
Zustandekommen des Vertrages
Mit schriftlicher Bestätigung der Anfrage für einen bestimmten Zeitraum durch den Verleiher kommt eine Vereinbarung zustande.
-
Kaution
Eine Kaution wird nur dann erhoben, wenn diese ausdrücklich beim Angebot mit angegeben ist. Diese ist i.d.R. in bar bei der Abholung zu hinterlegen.
-
Ausgabe und Rückgabe
Die Termine für die Ausgabe und Rückgabe sind unbedingt einzuhalten. Sollte der Entleihzeitraum überschritten werden, werden die Kosten hierfür in voller Höhe in Rechnung gestellt.
-
Pflichten des Mieters
Der Mieter hat den Artikel unverzüglich bei Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt. Später festgestellte Beschädigungen können dem Mieter angelastet werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände und deren Verpackungen und pfleglich zu behandeln. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beeinträchtigt wird. Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der Mietzeit. Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert. Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Fehlendes Equipment (Kabel, Zubehörteile) wird in Rechnung gestellt. Verbrauchsmittel sind i.d.R. nicht im Lieferumfang enthalten.
-
Pflichten des Vermieters
Sollte ein Gegenstand kurzfristig nicht mehr entleihar sein (z.B. Defekt), wird der Mieter unverzüglich informiert. Der Verleiher bemüht sich um Ersatz. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.